Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb (§ 35 EStG)
Billigkeitsmaßnahmen im
Erhebungsverfahren
Änderung des (BStBl I S. 1187)
Bezug: BStBl 2016 I S. 1187
In Randnummer 6 des (BStBl 2016 I S. 1187) wird der Satz „Bei einer Billigkeitsmaßnahme im Erhebungsverfahren gemäß § 227 AO besteht die Möglichkeit einer Änderung des Einkommensteuerbescheides gemäß § 175 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 AO.“ durch den Satz „Eine Billigkeitsmaßnahme im Erhebungsverfahren gemäß § 227 AO oder eine Verjährung im Erhebungsverfahren gemäß § 228 AO sind für die Ermittlung des Anrechnungshöchstbetrags im Rahmen von § 35 Absatz 1 Satz 5 EStG nicht zu berücksichtigen.“ ersetzt.
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt veröffentlicht
BMF v. - IV C 6 - S 2296-a/00031/001/005
Fundstelle(n):
MAAAJ-85964