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BFH Urteil v. - IX R 47/83 BStBl 1986 II S. 268

Gesetze: FGO § 47 Abs. 2 S. 1FGO § 66 Abs. 1FGO § 118 Abs. 3 S. 1

Leitsatz

1. Die Einhaltung der Klagefrist ist als Sachurteilsvoraussetzung vom BFH auch ohne entsprechende Verfahrensrüge zu überprüfen.

2. Ist die Klage innerhalb der Klagefrist beim FA angebracht worden, so gilt die Frist auch dann als gewahrt, wenn die Klageschrift abhanden gekommen ist. Rechtshängig wird die Streitsache erst mit Eingang der Klage beim FG.

Fundstelle(n):
BStBl 1986 II Seite 268
BFHE S. 299 Nr. 145,
BAAAA-97650

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