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BPatG Urteil v. - 2 Ni 13/22 (EP)

Tatbestand

Die Beklagten sind Inhaber des auch mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland erteilten europäischen Patents EP 2 082 441 (im Folgenden: Streitpatent), welches am 16. Oktober 2007 angemeldet worden ist. Der Hinweis auf die Erteilung des Streitpatents wurde am 18. Dezember 2013 veröffentlicht. Das Streitpatent nimmt die Priorität der EP 06022064 vom 20. Oktober 2006 in Anspruch. Beim deutschen Patent- und Markenamt wird das Streitpatent unter dem Aktenzeichen DE 60 2007 034 355 geführt.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BPatG:2024:141124U2Ni13.22EP.0

Fundstelle(n):
OAAAJ-85907

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