Festsetzungsverjährung für Haftungsbescheide: Anlaufhemmung
der Festsetzungsfrist bei Nichtabgabe der Steuererklärung –
Erklärungsverpflichtung des gesetzlichen Vertreters
Leitsatz
Der Anlauf der Festsetzungsfrist für den Erlass von Haftungsbescheiden wird auch dann gemäß § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO bei
Nichtabgabe der Steuererklärung gehemmt, wenn der Haftungsschuldner als gesetzlicher Vertreter des Steuerschuldners die den
Steuerschuldner originär treffende Erklärungsverpflichtung nicht erfüllt.
Fundstelle(n): EFG 2025 S. 458 Nr. 7 LAAAJ-85879
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