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FG Düsseldorf Urteil v. - 15 K 1490/24 E

Zur Berücksichtigung von Aufwendungen für Fahrten zur Arbeitsstätte als Reisekosten gemäß § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4a EStG im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung auf der Grundlage des § 1 Abs. 1b AÜG

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darüber, ob die Aufwendungen des Klägers für Fahrten zu seiner Arbeitsstätte als Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 des Einkommensteuergesetzes –EStG- oder als Aufwendungen für beruflich veranlasste Fahrten nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a EStG einzuordnen sind.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:FGD:2024:1120.15K1490.24E.00

Fundstelle(n):
ZAAAJ-85831

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