Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Umsatzsteuer | Keine Umsatzsteuerpflicht für Schülerfirmen (FinMin)
Das Finanzministerium (FinMin)
Baden-Württemberg verkündet, dass Schülerfirmen im Land auch künftig keine
Umsatzsteuer zahlen. Baden-Württemberg war mit einer entsprechenden Initiative
beim Bund und den anderen Ländern erfolgreich. Damit ändert sich für
Schülerfirmen an öffentlichen Schulen im Land auch ab 2027
nichts.
Hintergrund: Spätestens ab 2027 muss die öffentliche Hand aufgrund europarechtlicher Vorgaben eigentlich häufiger Umsatzsteuer zahlen als bisher. Denn dann gilt ein erweiterter Unternehmensbegriff für juristische Personen des öffentlichen Rechts. Dazu zählen zum Beispiel Kommunen, Landkreise oder auch das Land Baden-Württemberg. Schülerfirmen sind in Baden-Württemberg gewöhnlich der öffentlichen Hand zuzuordnen, weil das Land auch Schulträger ist. Daher ...