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BFH Urteil v. - VI R 13/82 BStBl 1986 II S. 187

Gesetze: FGO § 93 Abs. 3 S. 2FGO § 155GG Art. 103 Abs. 1ZPO § 264 Nr. 2

Leitsatz

Das FG verletzt den Anspruch auf rechtliches Gehör, wenn es einen nach der mündlichen Verhandlung, aber vor Erlaß des Urteils eingegangenen Schriftsatz des Klägers nicht beachtet, der eine Erweiterung des Klageantrags enthält, die auf einem Hinweis des Vorsitzenden Richters in der mündlichen Verhandlung beruht.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1986 II Seite 187
BFHE S. 125 Nr. 145,
RAAAA-97636

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