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Online-Nachricht - Donnerstag, 20.02.2025

Einkommensteuer | Gewinnhinzurechnung gemäß § 15a Abs. 3 EStG (BFH)

Eine Gewinnhinzurechnung gemäß § 15a Abs. 3 EStG scheidet nicht nur aus, soweit auf Grund einer Entnahme eine Außenhaftung des Kommanditisten entsteht ("Wiederaufleben der Haftung"), sondern auch, soweit ‑ unabhängig von der Entnahme ‑ auf Grund der im Handelsregister eingetragenen Haftsumme eine Außenhaftung des Kommanditisten besteht ("Bestehen der Haftung") (; veröffentlicht am ).

Sachverhalt: Streitig ist die Rechtmäßigkeit einer Gewinnhinzurechnung gemäß § 15a Abs. 3 EStG im Streitjahr 2016: Die Klägerin ist eine GmbH & Co. KG, die ein Solarkraftwerk betreibt. Alleinige Kommanditistin war die A-GmbH & Co. KG (A). Die im Handelsregister eingetragene Haftsumme der A betrug im Jahr 2009 1.000 €. Eine Erhöhung der Haftsumme der A auf 630.000 € wurde am

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