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BFH Urteil v. - VIII R 78/82 BStBl 1986 II S. 302

Gesetze: FGO § 68 i.d.F. des FGO Änderungsgesetzes vom § 128 Abs. 2

Leitsatz

Legt der Steuerpflichtige gegen einen während des finanzgerichtlichen Verfahrens ergangenen Berichtigungsbescheid zunächst Einspruch ein und wird danach dieser Bescheid auf Antrag des Klägers nach § 68 FGO Gegenstand des Verfahrens, dann beinhaltet der Antrag auch die Zurücknahme des Einspruchs.

Fundstelle(n):
BStBl 1986 II Seite 302
BFHE S. 106 Nr. 145,
JAAAA-97630

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