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Umsatzsteuer | Steuerpflicht von Privatkrankenhäusern (FG)
Auf die Steuerfreiheit des Art. 132
Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL kann sich eine Privatklinik nicht berufen, wenn
ihre Krankenhausleistungen nicht unter Bedingungen erbracht werden, die mit den
Bedingungen für Einrichtungen des öffentlichen Rechts in sozialer Hinsicht
vergleichbar sind (;
Revision zugelassen).
Hintergrund: Nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL befreien die Mitgliedstaaten u.a. folgende Umsätze von der Steuer: Krankenhausbehandlungen und ärztliche Heilbehandlungen sowie damit eng verbundene Umsätze, die von Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder unter Bedingungen, welche mit den Bedingungen für diese Einrichtungen in sozialer Hinsicht vergleichbar sind, von Krankenanstalten, Zentren für ärztliche Heilbehandlung und Diagnostik und anderen ordnungsgemäß anerkannten Ein...