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Einkommensteuer | Betriebsausgabenabzug im Zusammenhang mit dem Betrieb steuerfreier Photovoltaikanlagen (FG)
Die Rückzahlung von in den Jahren vor 2022 erzielten
Einspeisevergütungen beim Betrieb einer nach § 3 Nr. 72 EStG steuerbefreiten
Photovoltaikanlage im Jahr 2022 ist als Betriebsausgabe abzugsfähig
(; Revision anhängig,
BFH-Az. X R 2/25).
Hintergrund: Nach § 3c Abs. 1 EStG dürfen Ausgaben, soweit sie mit steuerfreien Einnahmen in unmittelbarem wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden.
Sachverhalt: Im zugrunde liegenden Fall betrieb eine Ehegatten-GbR eine Photovoltaikanlage und ermittelte ihren Gewinn durch Einnahmenüberschussrechnung. Aufgrund einer im Jahr 2022 geleisteten Rückzahlung von Einspeisevergütungen aus den Vorjahren stellte sich die Frage, ob diese Rückzahlung steuermindernd als Betriebsausgabe ...