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BFH Urteil v. - VIII R 241/81 BFHE S. 71 Nr. 145,

Gesetze: GewStG § 9 Nr. 1 S. 2

Leitsatz

Die Begünstigüngsvorschrift des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG ist nicht anzuwenden, wenn auf die neben der Verwaltung und Nutzung eigenen Grundbesitzes ausgeübten Tätigkeiten mehr als 10 v. H. der Gesamterträge des Unternehmens entfallen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFHE S. 71 Nr. 145,
YAAAA-97625

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