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BFH Urteil v. - VIII R 241/81 BFHE S. 71 Nr. 145,

Gesetze: GewStG § 9 Nr. 1 S. 2

Leitsatz

Die Begünstigüngsvorschrift des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG ist nicht anzuwenden, wenn auf die neben der Verwaltung und Nutzung eigenen Grundbesitzes ausgeübten Tätigkeiten mehr als 10 v. H. der Gesamterträge des Unternehmens entfallen.

Fundstelle(n):
BFHE S. 71 Nr. 145,
YAAAA-97625

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