Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
DSGVO | Bemessung von Geldbußen bei Verstößen gegen die DSGVO (EuGH)
Der Begriff
„Unternehmen“ i.S.d.
Art. 83
DSGVO entspricht dem Begriff „Unternehmen“
i.S.d.
Art. 101 und 102
DSGVO, so dass der Höchstbetrag einer Geldbuße wegen eines
Verstoßes gegen die
DSGVO auf
der Grundlage eines Prozentsatzes des gesamten weltweit erzielten
Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahrs des einzelnen Unternehmens
bestimmt wird ().
Hintergrund: Gemäß Artikel 83 Abs. 4 DSGVO werden bei Verstößen gegen die DSGVO Geldbußen i.H.v. bis zu maximal 10 Mio. Euro bzw. bei Unternehmen bis zu 2 % des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres verhängt. Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die DSGVO können gem. Artikel 83 Abs. 5 und 6 DSGVO Geldbußen von bis zu 20 Mio. Euro oder bei Unternehmen bis zu 4 % des weltweiten Jahresumsatzes des vorangegangenen Gesc...