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Unterhalt | Keine Herabsetzung des notwendigen Selbstbehalts beim Wohnen in einer WG
Anders als beim Zusammenleben des Unterhaltspflichtigen mit einem Ehepartner oder Partner in nichtehelicher Lebensgemeinschaft ist die Herabsetzung des notwendigen Selbstbehalts bei einer Wohn- oder Haushaltsgemeinschaft mit einem Dritten (hier: Mutter der Antragsgegnerin) nicht gerechtfertigt. Der im Jahr 2022 gezahlte Kinderbonus ist als Bestandteil des Kindergelds bedarfsmindernd anzurechnen (vgl. § 1612b Abs. 1 BGB), bei Betreuung eines minderjährigen Kinds durch einen Elternteil mithin zur Hälfte.
Die Beteiligten streiten über den Umfang der Leistungsfähigkeit der Antragsgegnerin, insbesondere die Berücksichtigung von Ersparnissen wegen des Zusammenlebens mit ihrer Mutter. Zwar gehen mit der Begründung einer Wohngemeinschaft jedenfalls bezüglich der Wohnkosten regelmäßig auch Ersparnisse einh...