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Wegzugsbesteuerung und Stundungsmöglichkeiten
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 138Die Gründe für einen Wegzug aus Deutschland sind mannigfaltig: Auf der einen Seite zieht es Steuerpflichtige im Alter in wärmere Regionen; auf der anderen Seite studieren junge Erwachsene an ausländischen Fakultäten. Die persönliche Lebenssituation prägt den Wunsch von Gesellschaftern in das Ausland zu verziehen. In Fällen, in denen eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft besteht, torpediert ggf. die Wegzugsbesteuerung den geplanten Auslandsaufenthalt.
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I. Stundungs- und Widerrufsregelungen
[i]Die effektive Besteuerung beträgt bis zu 30 %Die Konsequenzen einer Wegzugsbesteuerung sind weitreichend, da die Finanzverwaltung in solchen Konstellationen eine fiktive Veräußerung der Beteiligung an der Kapitalgesellschaft unterstellt, was an der Grenze mit einer effektiven Besteuerung von ca. 30 % belegt wird. Mithin obliegt es dem Wegziehenden, kluge Gestaltungen zu wählen, die das Besteuerungsrecht auch nach einem Wegzug nach Deutschland allokieren und damit eine Wegzugsbesteuerung obsolet werden lassen.
In einigen Fällen werden solche Gestaltungen jedoch nicht zielführend sein, so dass letztlich eine Wegzugsbesteuerung in Kauf genommen werden muss...