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Verrechnungspreise bei der UN in der Legislatur 2021 bis 2025
Das Subcommittee Transfer Pricing hat in der abgelaufenen Legislatur des UN Tax Committee vom 2021 bis 2025 sechs Praxishandreichungen erarbeitet. Sie sind wurden vorbehaltlich redaktioneller Anpassungen verabschiedet. Die Praxishandreichungen gehen mit Blick auf den Detailgrad deutlich über Richtlinien der UN und OECD hinaus. Sie sind nicht bindend, liefern aber praktische Hilfen für die Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes.
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I. Praxishandreichungen
Das UN Tax Committee hat sechs Praxishandreichungen im Bereich der Verrechnungspreise verabschiedet. Vier Texte sind für Unternehmen, Verwaltung und Beratung gleichermaßen relevant: Hinweise für die pharmazeutische Industrie, Hinweise für Agrarprodukte, Empfehlungen für die Beurteilung von CO2-Zertifikaten sowie Hinweise für Verrechnungspreise und COVID-19.
Zwei weitere Texte dürften eher für die Verwaltung von Interesse sein: Hinweise für Risikoanalysen für Betriebsprüfer und Hinweise für die Einführungen eine APA-Programms.
II. Schwerpunkte
Die Industriepapiere für die pharmazeutische Industrie und für Agrarprodukte erläutern jeweils typische Wertschöpfung...