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Geldwäschebekämpfung/Berufsrecht | Neue Pflichten bei Immobilientransaktionen seit (BRAK)
Seit 2023 dürfen
Immobiliengeschäfte nicht mehr in bar abgewickelt werden. Dieses Verbot wurde
nun in der Verordnung umgesetzt, die geldwäscherechtliche Pflichten für
Immobilientransaktionen regelt. Die neu eingeführten Meldepflichten gelten in
bestimmen Fällen auch für Anwälte und sind am
in
Kraft getreten. Hierauf macht die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK)
aufmerksam.
Hintergrund: Seit Oktober 2020 gelten für die rechts- und steuerberatenden Berufe bei Immobilientransaktionen Meldepflichten für auffällige Umstände in Bezug auf Kauf- oder Zahlungsmodalitäten nach der Geldwäschegesetz-Meldepflichtverordnung Immobilien (GwGMeldV-Immobilien). In den Fallgruppen, die in der Verordnung konkretisiert sind, müssen geldwäscherechtlich Verpflichtete – in bestimmten Fällen auch Rechtsanwältinnen...