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Online-Nachricht - Dienstag, 18.02.2025

Geldwäschebekämpfung/Berufsrecht | Neue Pflichten bei Immobilientransaktionen seit (BRAK)

Seit 2023 dürfen Immobiliengeschäfte nicht mehr in bar abgewickelt werden. Dieses Verbot wurde nun in der Verordnung umgesetzt, die geldwäscherechtliche Pflichten für Immobilientransaktionen regelt. Die neu eingeführten Meldepflichten gelten in bestimmen Fällen auch für Anwälte und sind am in Kraft getreten. Hierauf macht die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) aufmerksam.

Hintergrund: Seit Oktober 2020 gelten für die rechts- und steuerberatenden Berufe bei Immobilientransaktionen Meldepflichten für auffällige Umstände in Bezug auf Kauf- oder Zahlungsmodalitäten nach der Geldwäschegesetz-Meldepflichtverordnung Immobilien (GwGMeldV-Immobilien). In den Fallgruppen, die in der Verordnung konkretisiert sind, müssen geldwäscherechtlich Verpflichtete – in bestimmten Fällen auch Rechtsanwältinnen...

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