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Einkommensteuer | Pensionsrückstellung aufgrund wertpapiergebundener Leistungszusage
Eine Pensionsrückstellung ist für eine wertpapiergebundene Leistungszusage zu bilden, wenn sich der Wert der Pensionsleistung danach richtet, welchen Wert ein bestimmter Fonds bei Eintritt des Versorgungsfalls hat. Die Pensionsrückstellung ist mit dem Teilwert nach § 6a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 Satz 1 Halbsatz 1 EStG zu bewerten und nicht mit dem Wert der Rückdeckungslebensversicherung bzw. der Fondsanteile zum Bilanzstichtag.
[i]Klägerin erteilte wertpapiergebundene LeistungszusageDie Klägerin war eine GmbH, die ihren Gesellschaftern sowie ihren weiteren leitenden Angestellten ab dem Jahr 2009 Pensionszusagen erteilt hatte. Dabei handelte es sich jeweils um eine „beitragsorientierte Leistungszusage mit Rückdeckungslebensversicherung“, bei der die Klägerin einen Einmalbeitrag an die X-Rückdeckungsversicherung leistete. Die X investierte den Betrag in einen Anlagefonds. Die Höhe der Rent...