Die Prüfung der Personalfachkaufleute
14. Aufl. 2025
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Klausurtypische Aufgaben
Die Rechtsverordnung sieht für die schriftliche Prüfung der Personalfachkaufleute in folgenden Handlungsbereichen je eine Aufsichtsarbeit vor (vgl. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 5):
Handlungsbereich:
Personalarbeit organisieren und durchführenHandlungsbereich:
Personalarbeit auf Grundlage rechtlicher Bestimmungen durchführenHandlungsbereich:
Personalplanung, -marketing und -controlling gestalten und umsetzenHandlungsbereich:
Personal- und Organisationsentwicklung steuernDie mündliche Pflichtprüfung ist in Form eines situationsbezogenen Fachgesprächs (maximal 30 Minuten) durchzuführen.