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Verfahrensrecht | Rechte und Pflichten bei der Außenprüfung (BMF)
Das BMF hat die Hinweise auf die
wesentlichen Rechte und Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen bei der
Außenprüfung (§ 5 Absatz 2 Satz 2 BpO 2000) aktualisiert ().
Das neue Schreiben tritt an die Stelle des , BStBl I, Seite 1264 und gilt ab dem .
Quelle: ; veröffentlicht auf der Homepage des BMF (il)