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Grunderwerbsteuer | Für Zwecke des § 1 Abs. 3 GrEStG ist die Beteiligung am Gesellschaftskapital maßgeblich (FG)
Für den „Anteil der
Gesellschaft“ i. S. d.
§ 1 Abs. 3
GrEStG ist auch bei einer unmittelbaren Beteiligung an
einer grundbesitzenden Personengesellschaft auf die vermögensmäßige Beteiligung
am Gesellschaftskapital und nicht auf die gesamthänderische Mitberechtigung am
Gesellschaftsvermögen (sog. Pro-Kopf-Betrachtung) abzustellen
(; Revision anhängig,
BFH-Az. II R 5/25).
Hintergrund: Laut der bisherigen Rechtsprechung des BFH sei für den Fall der unmittelbaren Beteiligung an einer Personengesellschaft auf die gesamthänderische Mitberechtigung abzustellen. Auch der Gesellschafter einer Personengesellschaft, der keinen Anteil am Gesellschaftskapital hält, also am Wert des Gesellschaftsvermögens nicht beteiligt ist, sei gesamthänderische...