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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 9 K 220/20

Gesetze: EStG 2009 § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 , EStG 2009 § 18 Abs. 4

Rückwirkende Neuverteilung des Gewinns einer Partnerschaftsgesellschaft anlässlich des Ausscheidens eines Gesellschafters ist steuerlich grundsätzlich unbeachtlich

Leitsatz

1. Bei der Verteilung des Gewinns und Verlusts einer Gesellschaft sind rückwirkende Änderungen von Gewinnverteilungsabreden für die Besteuerung grundsätzlich unbeachtlich. (Rn.24) Der Grundsatz des steuerlichen Verbots rückwirkender Änderungen der Gewinnverteilung steht in seiner Anwendung nicht unter der Voraussetzung eines Rechtsmissbrauchs oder einer Sachwidrigkeit.

2. Eine Gewinnverteilungsabrede mit steuerlich rückwirkender Kraft ist selbst dann grundsätzlich unzulässig, wenn sie im Rahmen von Gesellschafterwechseln oder Auseinandersetzungen vereinbart wird.

3. Ist die Regelung zur Gewinnverteilung im Partnerschaftsvertrag nicht unklar, können anlässlich des Ausscheidens eines Gesellschafters zur Streitvermeidung getroffene abweichende Abreden zur Gewinnverteilung keine Ausnahme vom steuerlichen Rückwirkungsverbot begründen.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:FGBW:2023:0424.9K220.20.00

Fundstelle(n):
BAAAJ-85450

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