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FG Köln Urteil v. - 5 K 1094/20

Gesetze: EStG § 4 Abs. 1

Bilanzen

Zur Aktivierung eines Wirtschaftsguts „Kreisverkehr” bei Übernahme von Erschließungsbeiträgen

Leitsatz

1. Die vertragliche Übernahme von Erschließungsbeiträgen durch einen Erbbauberechtigten kann bei einem bilanzierenden Grundstückseigentümer zu einer Betriebsvermögensmehrung führen, denn Beiträge zur Errichtung erstmaliger Erschließungsanlagen bewirken eine bleibende Werterhöhung des Grund und Bodens.

2. Wenn eine GbR als Investorin auf dem Grundstück einer anderen Personengesellschaft im Wege eines Erbbaurechts ein Fachmarktzentrum mit verschiedenen Gewerbeeinheiten unter der behördlichen Auflage erstellt, die Zufahrt durch Errichtung eines Kreisverkehrs sicherzustellen, führt dies bei der erbbauverpflichteten Gesellschaft dann nicht zu einer Betriebsvermögensmehrung, wenn die Erschließung des Kreisverkehrs bereits vor einer Übertragung des Grundstückseigentums auf den Landesstraßenbaubetrieb stattfand und die Zahlung der Erschließungsbeiträge nicht auf Grund der Erbbaurechtsvereinbarung, sondern allein auf dem städtebaulichen Vertrag mit der zuständigen Gemeinde beruhte.

3. Vielmehr liegt in einem solchen Fall ein für die erbbauberechtigte GbR aktivierungspflichtiges Wirtschaftsgut auf fremdem Grund und Boden vor.

Fundstelle(n):
UAAAJ-85448

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