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DBA | Abkommensrechtliche Aufteilung der Einkünfte eines im internationalen Luftverkehr eingesetzten Piloten (BFH)
 Die Einkünfte aus unselbständiger
		Arbeit eines im Inland ansässigen Piloten, der von einem in der Schweiz
		ansässigen Unternehmen im internationalen Luftverkehr eingesetzt wird, sind nur
		insoweit von der deutschen Einkommensteuer (unter Progressionsvorbehalt)
		freizustellen, als er seine Tätigkeit nach dem Territorialitätsprinzip auf
		Schweizer Boden und im Schweizer Luftraum ausübt (; veröffentlicht am
		).
Die Einkünfte aus unselbständiger
		Arbeit eines im Inland ansässigen Piloten, der von einem in der Schweiz
		ansässigen Unternehmen im internationalen Luftverkehr eingesetzt wird, sind nur
		insoweit von der deutschen Einkommensteuer (unter Progressionsvorbehalt)
		freizustellen, als er seine Tätigkeit nach dem Territorialitätsprinzip auf
		Schweizer Boden und im Schweizer Luftraum ausübt (; veröffentlicht am
		).
Hintergrund: Stehen nach Art. 15 DBA-Schweiz sowohl dem Ansässigkeitsstaat als auch dem Tätigkeitsstaat das Besteuerungsrecht an den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zu, bestimmt sich das Besteuerungsrecht nach Art. 24 DBA-Schweiz. Nach Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 Buchst. d DBA-Schweiz werden bei einer in Deutschland ansässigen Person die aus der Schweiz stammenden Einkünfte aus unselbständig...