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Statistik | Steuernachlass im Rahmen der Verschonungsbedarfsprüfung nach § 28a ErbStG (Bundesregierung)
Die Bundesregierung hat sich zu
Steuernachlässen bei großen Erbschaften und Schenkungen im Rahmen der sog.
Verschonungsbedarfsprüfung nach
§ 28a ErbStG
geäußert (BT-Drucks.
20/14895).
Hintergrund: Überschreitet der Erwerb von begünstigtem Vermögen im Sinne des § 13b Abs. 2 ErbStG die Grenze des § 13a Abs. 1 Satz 1 ErbStG von 26 Millionen Euro, ist die auf das begünstigte Vermögen entfallende Steuer auf Antrag des Erwerbers zu erlassen, soweit er nachweist, dass er persönlich nicht in der Lage ist, die Steuer aus seinem verfügbaren Vermögen im Sinne des Absatzes 2 zu begleichen (§ 28a Abs. 1 Satz 1 ErbStG).
In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke bezieht sich die Bundesregierung auf die Auswertung zur Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik 2021 – 2023 des Statistischen Bundesamtes (Stand: ). Danach wurde...