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BFH Urteil v. - VII R 189/82 BStBl 1985 II S. 651

Gesetze: AO § 116AO (1977) § 75

Leitsatz

Wird bei der Übereignung eines Unternehmens im Ganzen von dem früheren Betriebsinhaber eine wesentliche Betriebsgrundlage - gleichgültig aus welchen Gründen - zurückbehalten und erst später an den Betriebsübernehmer übereignet, so kommt eine Haftung nach § 116 AO (§ 75 AO (1977)) nicht in Betracht.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1985 II Seite 651
BFHE S. 204 Nr. 144,
GAAAA-97563

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