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Track 15 | Vermietung: Abzug einer Vorfälligkeitsentschädigung als Werbungskosten
Wird ein zur Finanzierung eines vermieteten Grundstücks aufgenommenes Darlehen unter Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung getilgt, das Grundstück jedoch weiterhin zur Vermietung genutzt, dann ist die Vorfälligkeitsentschädigung nach einem aktuellen Urteil des FG Niedersachsen ausnahmsweise als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar.
Für die Vermieter unter Ihren Mandanten ist möglicherweise ein steuerzahlerfreundliches Urteil des Niedersächsischen FG interessant. Streitig war die Berücksichtigung einer Vorfälligkeitsentschädigung als Werbungskosten.
Im Rahmen der Veräußerung eines vermieteten Grundstücks lösen die Verkäufer oftmals die noch existierenden Darlehen ab und zahlen dafür eine Vorfälligkeitsentschädigung. Bereits seit vielen Jahren ist es leider gängige Praxis der Gerichte und der Finanzverwaltung , dass die Vorfälligkeitsentschädigung nicht zum Abzug als Werbungskosten zugelassen wird. Das gilt grundsätzlich selbst dann, wenn sie ausnahmsweise den Finanzierungskosten eines neu erworbenen Mietobjekts zugerechnet werden kann.
Die Finanzrichter aus Hannover haben jetzt in einem Ausnahmefall eine ...