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Track 06-10 | Container-Leasingmodelle: Abgrenzung von Anlagevermögen und Umlaufvermögen
Der Bundesfinanzhof hat aktuell bekräftigt, dass zum Anlagevermögen alle Wirtschaftsgüter gehören, die dazu bestimmt sind, dem Betrieb dauerhaft zu dienen, z. B. auch im Wege einer nicht allein zur Absatzförderung dienenden Vermietung. Die Absicht, ein Wirtschaftsgut vor Ablauf seiner technischen Nutzungsdauer zu veräußern, führt nicht zwingend zu Umlaufvermögen. Im Streitfall ging es um Schiffscontainer, die eine Anlegerin von der betrügerischen P&R-Gruppe (angeblich) erworben hatte.
Wir kommen damit auch schon zu unserer Rubrik „Aktuelle Urteile” und beginnen mit einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs, die gleich aus zwei Gründen bemerkenswert ist. Zum einen hat sich der III. Senat des BFH ganz grundsätzlich – fast schon lehrbuchmäßig – mit einer für die Praxis sehr wichtigen Frage befasst: der Abgrenzung von Anlagevermögen und Umlaufvermögen. Das ist naturgemäß für jeden Berater von Bedeutung. Deutlich spezieller ist da der zweite Aspekt: die steuerliche Beurteilung von Container-Leasingmodellen.
Derartige Container-Leasingmodelle wurden in unterschiedlichsten Ausgestaltungen auf dem Markt als Kapitalanlage angeboten. Insoweit ist die steuerlic...