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Steuern mobil Nr. 3 vom

Track 02 | Arbeitslohn: Anschließende Lohnerhöhung gefährdet nicht Steuerbefreiung für Inflationsausgleichsprämie

Das Bundesfinanzministerium hat klargestellt, dass Lohnerhöhungen im Anschluss an die Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie die herfür gewährte Steuerbefreiung nicht gefährden, sofern diese auf einer gesonderten Vereinbarung beruhen. Erst recht gilt dies, wenn die anschließende Gehaltserhöhung auf einer neuen Entscheidung des Arbeitgebers beruht. Dabei ist es unerheblich, ob Lohnerhöhungen noch im Zeitraum der Inflationsausgleichsprämie oder unmittelbar danach vereinbart werden.

Wir beginnen mit einer wichtigen Klarstellung des Bundesfinanzministeriums, die für sehr viele Arbeitgeber und Arbeitnehmer von Bedeutung ist. Hintergrund ist eine Aussage des Bundesfinanzministeriums im amtlichen Fragen-Antworten-Katalog zur Inflationsausgleichsprämie gem. § 3 Nr. 11c EStG. Nach dieser Vorschrift konnten bekanntlich Arbeitgeber ihren Beschäftigten bis Ende 2024 zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn bis zu 3.000 € steuer- und sozialabgabenfrei auszahlen, um die Auswirkungen der Inflation abzumildern.

In den FAQ wird gefragt: Gilt die Steuerbefreiung für die Inflationsausgleichsprämie auch für dauerhafte Lohnerhöhungen? Die Antwort der Verwaltung lautet: Nein. Di...