Suchen

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Steuern mobil Nr. 3 vom

Track 27 | Beamtenpension: Steuerrechtlicher Versorgungsbeginn bei nachträglicher interner Teilung nach Scheidung

Ein interessantes Verfahren ist beim Bundesfinanzhof anhängig zum Versorgungsfreibetrag bei einer nachträglichen internen Teilung eines laufenden beamtenrechtlichen Versorgungsbezugs nach einer Scheidung. Umstritten ist hier das Jahr des Versorgungsbeginns. Laut FG Hessen gilt erfreulicherweise für die Höhe der Versorgungsfreibeträge nach § 19 Abs. 2 EStG das Jahr des Eintritts des ausgleichspflichtigen Ehegatten in den Ruhestand auch als Versorgungsbeginn beim ausgleichsberechtigten Ehegatten.

Ein interessantes Verfahren ist beim Bundesfinanzhof auch anhängig zum Versorgungsfreibetrag gem. § 19 Abs. 2 EStG bei einer nachträglichen internen Teilung eines laufenden beamtenrechtlichen Versorgungsbezugs nach einer Scheidung. Umstritten ist in diesen Fällen das Jahr des Beginns der Versorgung und somit die Höhe des Freibetrags.

Nach der erstinstanzlichen Entscheidung des Hessischen FG gilt erfreulicherweise für die Höhe der Versorgungsfreibeträge und der Zuschläge zum Versorgungsfreibetrag das Jahr des Eintritts des ausgleichspflichtigen Ehegatten in den Ruhestand auch als Versorgungsbeginn beim ausgleichsberechtigten Ehegatten.

Hintergrund ist, dass der Versorgungsfreibetrag und der Zusch...