Last Minute Fachkräfte für Lagerlogistik
1. Aufl. 2025
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8. Arbeits-, Gesundheits-, Umweltschutz und Datenschutz und Sicherheit
8.1 Arbeitsschutz
8.1.1 Grundlagen
Ziele
Ziele sind:
Körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG)
Verhinderung von Schmerz und Leid für die Betroffenen und deren Angehörige
Senkung der Kosten für Schäden und Folgeschäden
Verringerung der BG-Beiträge
Verringerung der Zahl der Unfälle
Förderung der Zufriedenheit der Mitarbeiter
verbessertes Image.
Schwerpunkte
Schwerpunkte sind:
Verhütung von Unfällen
Verhinderung von Berufskrankheiten
Verhütung von Gesundheitsgefahren durch die Arbeit
Organisation der Ersten Hilfe.
Rechtsaufbau
Der Arbeitsschutz ist geregelt
durch EU-Recht
durch deutsches Recht.
Die EU nutzt zwei verschiedene Rechtsquellen:
EU-Richtlinien: Ziele, die von den Mitgliedsstaaten erreicht werden müssen, die Art der Zielerreichung ist aber den einzelnen Staaten selbst überlassen. Es erfolgt Umsetzung in nationales Recht.
EU-Verordnungen: Sie sind für alle Staaten verbindlich und müssen deshalb nicht in nationales Recht umgesetzt werden.
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Rechtsebene | Beispiele |
Art. 2 Abs. 2 Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit | |
Gesetze | Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz, Chemikalien-Gesetz, HGB, Kreislaufwirtschaftsgesetz, Güterkraftverkehrsgesetz, Verpackungsgesetz |
Verordnungen | |
Unfallverhütungsvor... |