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BFH Urteil v. - I B 28/85 BStBl 1985 II S. 626

Gesetze: FGO § 96GG Art. 103

Leitsatz

Dem Anspruch auf rechtliches Gehör entspricht ein gewisses Maß an Prozeßverantwortung. Deshalb wird das rechtliche Gehör nicht verweigert, wenn ein Schriftsatz so kurz vor der mündlichen Verhandlung und Urteilsverkündung beim FG eingereicht wird, daß er vom Spruchkörper nicht mehr berücksichtigt werden kann (Ergänzung zu , BFHE 141, 221, BStBl II 1984, 668).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1985 II Seite 626
BFHE S. 139 Nr. 144,
BAAAA-97556

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