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Einkommensteuer | Denkmalschutz führt bei Kaufpreisaufteilung für AfA-Zwecke nicht zur Unbeachtlichkeit des Bodenwertes (FG)
Die Denkmaleigenschaft eines
Gebäudes rechtfertigt aufgrund des erforderlichen Instandhaltungsaufwands keine
Abzinsung des zugehörigen Bodenwerts (; Revision zugelassen).
Hintergrund: Bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG sind als Werbungskosten gemäß § 7 Abs. 4 S. 1 EStG für Gebäude in der Vorschrift näher definierte Beträge als AfA abzuziehen. Für Gebäude, die vor dem fertiggestellt wurden, ist gemäß § 7 Abs. 4 S. 1 Nr. 2c EStG eine AfA von 2,5 % anzusetzen. Bemessungsgrundlage sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Eine AfA für Grund und Boden kommt nicht in Betracht. Ist für die Anschaffung eines Immobilienobjekts ein Gesamtkaufpreis gezahlt worden, ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH der Kaufpreis zur Ermittlung de...