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MFA Nr. 2 vom Seite 25

E-Rechnung – was bedeutet das?

Volker Helfen

Zum wurde die verpflichtende E-Rechnung für Leistungen zwischen zwei Unternehmen, die beide in Deutschland ansässig sind, eingeführt. Unter der E-Rechnung versteht man dabei vereinfacht gesagt Rechnungen, die in einem strukturierten elektronischen Format erteilt werden. Die Regelungen zur Verwendung der E-Rechnungen werden stufenweise bis zum eingesetzt. Die Neuregelung nach dem Wachstumschancengesetz ist die Ausgangsbasis für die zu einem späteren Zeitpunkt geplante zeitnahe und transaktionsbezogene elektronische Meldung von bestimmten Rechnungsangaben an die Verwaltung.

Warum gibt es E-Rechnungen?

Hat ein Kunde ein Produkt gekauft oder hat ein Unternehmen bzw. eine Praxis eine Dienstleistung erbracht, muss z. B. bei Privatpatienten oder Selbstzahlern (IGeL – individuelle Gesundheitsleistungen) die Rechnung bzw. Liquidation geschrieben werden. Wird diese in Papierform erstellt und auf dem Postweg versandt, kommen neben dem zeitlichen Aufwand noch Kosten für den Ausdruck, Kuvertierung und Versand hinzu. Im B2BGeschäft (Umsätze zwischen Unternehmen – Business to Business) gehört dies bald der Vergangenheit an.

Durch das Wachstumschancengesetz wurde die Einführung ...

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