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BFH Urteil v. - IIl R 66/89

Gesetze: InvZulG (1982) § 4b Abs. 2 S. 1 Nr. 1c, bbInvZulG (1982) § 5 Abs. 6 S. 1, 2

Leitsatz

Die Verbleibensvoraussetzung in § 4b Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 c, bb InvZulG 1982 ist nur erfüllt, wenn das betreffende Wirtschaftsgut während des gesamten Dreijahreszeitraumes ununterbrochen zum Anlagevermögen eines Betriebs oder einer Betriebsstätte im Inland gehört. Eine auch nur vorübergehende Überführung in das Umlaufvermögen eines Händlers ist daher zulagenschädlich.

Fundstelle(n):
LAAAA-97518

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