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JStG 2024 | BMF kündigt Klarstellung bei der E-Bilanz an (DStV)
Auf die Forderung des DStV zur
Konkretisierung der unklaren Anforderungen hinsichtlich der Neuregelung zur
E-Bilanz kündigt das
Klarstellung an.
Hintergrund: Für Wirtschaftsjahre, die nach dem beginnen, sind mit der E-Bilanz zusätzliche Daten zu übermitteln. Der DStV kritisierte die kurzfristig ins Gesetz genommene Neuerung nachdrücklich. Zugleich forderte er Konkretisierungen der unklaren Anforderungen.
Auf Wunsch der Länder erweiterte der Gesetzgeber mit dem JStG 2024 den Umfang des Datensatzes der E-Bilanz nach § 5b EStG. Bereits für Wirtschaftsjahre, die in 2025 beginnen, fordert das Gesetz die Übermittlung unverdichteter Kontennachweise mit Kontensalden. Ab 2028 kommen weitere Daten dazu.
Der DStV forderte eine praxisnahe K...