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Bankrecht | u.a. Unwirksamkeit von Klauseln zu "Negativzinsen" (BGH)
Die von verschiedenen Banken und
einer Sparkasse gegenüber Verbrauchern verwendeten Klauseln zu Entgelten für
die Verwahrung von Einlagen auf Giro-, Tagesgeld- und Sparkonten sind unwirksam
(, XI ZR 65/23, XI ZR 161/23 und XI ZR 183/23).
Zudem sind die von einer Bank gegenüber Verbrauchern verwendeten Klauseln zu
Entgelten für die Ausstellung einer Ersatz-BankCard und einer Ersatz-PIN
unwirksam ().
Sachverhalt und Prozessverlauf: Die Kläger in den vier Verfahren sind eingetragene Verbraucherschutzverbände.
Die in dem Verfahren XI ZR 61/23 beklagte Sparkasse verwendete im Zeitraum vom 1. bis zum auf ihrer Internetseite im Zusammenhang mit von ihr angebotenen Giroverträgen folge...