Zahlungen eines Profiboxers an eine „persönliche Assistentin” als Betriebsausgaben
Näheverhältnis
Fremdvergleich
Leitsatz
1. Die Annahme eines Näheverhältnisses zwischen einem Profiboxer und einer als „persönliche Assistentin” für ihn tätigen langjährigen
Freundin setzt nicht voraus, das beide eine „klassische Beziehung” miteinander führen.
2. Von einem Näheverhältnis war im Streitfall auszugehen, da die Assistentin ihr ganzes Leben vollständig auf den Profiboxer
und seine sportliche Karriere ausgerichtet hatte und beide sich der Presse gegenüber als Paar und nach der Geburt gemeinsamer
Kinder auch als glückliche Familie dargestellt hatten.
3. Der Fremdvergleichsmaßstab ist nicht lediglich auf Arbeitsverträge, sondern auf sämtliche Verträge zwischen einander nahestehenden
Personen anzuwenden.
4. Da der Kläger im Streitfall die ihm obliegende objektive Beweislast für die berufliche Veranlassung geltend gemachten Aufwendungen
nicht erfüllt hat, waren die an seine „persönliche Assistentin” geleisteten Zahlungen nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig.
Fundstelle(n): HAAAJ-84181
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