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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 3 K 3054/20 E

Gesetze: EStG § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7; EStG § 20 Abs. 4 Satz 1

Vermutung der Einkünfteerzielungsabsicht bei Einkünften aus Kapitalvermögen – Ausfall eines unverzinslichen Gesellschafterdarlehens – Geltung des Gesamtbetrachtungsansatzes für mittelbare Beteiligung an Kapitalgesellschaften

Leitsatz

  1. Der bei endgültigem Ausfall eines Gesellschafterdarlehens für die Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht aus Kapitalvermögen geltende Gesamtbetrachtungsansatz, d. h. die Einbeziehung aller aus der Beteiligung erzielten Einkünfte einschließlich Wertsteigerungen und Ausschüttungen, findet für die mittelbare Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft keine Anwendung.

  2. Bei der gebotenen Einzelbetrachtung widerlegt daher die Unverzinslichkeit der Darlehensvergabe durch einen mittelbar beteiligten Gesellschafter die Vermutung der Einkünfteerzielungsabsicht.

  3. Entsprechendes gilt für den Ausfall von Regressforderungen aus unentgeltlich übernommenen Bürgschaften.

Fundstelle(n):
AAAAJ-84179

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