Besteuerung von Ruhegehaltszahlungen für
Knappschaftszahnärzte Einordnung als nachträgliche Einkünfte aus
selbständiger Arbeit – Vergleichbarkeit mit beitragsfinanzierten
Renteneinkünften
Leitsatz
Nicht beitragsfinanzierte Witwengeldzahlungen aufgrund einer vertraglichen Versorgungsregelung für freiberufliche Knappschaftszahnärzte
sind nicht als Renteneinkünfte, sondern als nachträgliche Einkünfte aus selbständiger Arbeit zu erfassen.
Fundstelle(n): DStR-Aktuell 2025 S. 8 Nr. 25 DStRE 2025 S. 809 Nr. 13 GStB 2025 S. 195 Nr. 6 GStB 2025 S. 195 Nr. 6 GAAAJ-84177
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