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Sozialversicherung | Übergangsregelung zur Sozialversicherungspflicht von Lehrkräften (BMAS)
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat die Sozialversicherungspflicht von Lehrkräften in einem intensiven Fachdialog u.a. mit Bildungsverbänden und Sozialpartnern umfassend beleuchtet. Dabei hat sich gezeigt, dass Bildungseinrichtungen und Lehrkräfte eine Übergangszeit brauchen, um sich auf die nun geltenden Beurteilungsmaßstäbe einzustellen.
Hintergrund: Das Bundessozialgericht hat am in einem konkreten Einzelfall bei einer Lehrerin an einer Musikschule eine abhängige Beschäftigung festgestellt (vgl. ). Daraufhin haben die Sozialversicherungsträger ihre Beurteilungsmaßstäbe bei der Feststellung des Erwerbsstatus von Lehrkräften - abhängige Beschäftigung oder Selbständigkeit - mit Wirkung vom