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NWB Nr. 6 vom

Vorsteuerabzug für Vereine

Prof. Dr. Mario Henry Meuthen

Vereine erbringen häufig nicht steuerbare bzw. vollständig oder zumindest teilweise steuerfreie Leistungen, wodurch für diese ein (teilweises) Vorsteuerabzugsverbot gilt. Das (teilweise) Vorsteuerabzugsverbot trifft Vereine besonders dann, wenn sie größere Investitionen durchführen. Häufig können Sportvereine jedoch bereits durch die bestehende Dissonanz zwischen der Rechtsprechung und der Rechtsauffassung der Finanzverwaltung einen Vorsteuererstattungsanspruch erlangen. Auch ein Rückgriff auf ein sog. Vorschaltmodell sollten Vereine erforderlichenfalls erwägen.

Rechtsauffassung der Finanzverwaltung

[i]Finanzverwaltung: echte Mitgliedsbeiträge sind keine umsatzsteuerbare LeistungDie deutsche Finanzverwaltung beantwortet die Frage nach der Steuerbarkeit von Mitgliedsbeiträgen unter Zugrundelegung einer Differenzierung in echte und unechte Mitgliedsbeiträge. Für echte Mitgliedsbeiträge fehlt es an einem Leistungsaustausch mit dem einzelnen Mitglied, da echte Mitgliederbeiträge dazu bestimmt sind, dem satzungsgemäßen Gemeinschaftszweck im Sinne der Gesamtbelange sämtlicher Mitglieder zu dienen. Demgegenüber ist bei unechten Mitgliedsbeiträgen von einer Leistungserbringung für einzelne Mitgl...