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Einkommensteuer | Mitgliedsbeiträge für ein Fitnessstudio sind keine agB (BFH)
Aufwendungen für die Mitgliedschaft
in einem Fitnessstudio erwachsen dem Steuerpflichtigen nicht zwangsläufig und
sind daher nicht nach
§ 33 EStG als
außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen. Dies gilt auch dann, wenn die
Teilnahme an einem dort angebotenen, ärztlich verordneten Funktionstraining die
Mitgliedschaft in dem Fitnessstudio voraussetzt (;
veröffentlicht am ).
Sachverhalt: Die Klägerin ist körperlich beeinträchtigt. Zur Behandlung der zunehmend schmerzhaften Bewegungseinschränkungen sowie zur funktionellen Verbesserung und Schmerzreduktion wurde ihr im Streitjahr 2018 ein Funktionstraining in Form von Wassergymnastik ärztlich verordnet. Die Krankenkasse der Klägerin übernahm die Kosten hierfür.
Zunächst führte di...