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Arbeitsrecht | Entgeltabrechnungen als elektronisches Dokument (BAG)
Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer gemäß § 108 Abs. 1 Satz 1 GewO
bei Zahlung des Arbeitsentgelts eine Abrechnung in Textform zu erteilen. Diese
Verpflichtung kann er grundsätzlich auch dadurch erfüllen, dass er die
Abrechnung als elektronisches Dokument zum Abruf in ein passwortgeschütztes
digitales Mitarbeiterpostfach einstellt ().
Sachverhalt: Die Klägerin ist im Einzelhandelsbetrieb der Beklagten als Verkäuferin beschäftigt. Für den Konzernverbund, dem die Beklagte angehört, regelt die Konzernbetriebsvereinbarung über die Einführung und Anwendung eines digitalen Mitarbeiterpostfachs vom , dass alle Personaldokumente, insbesondere Entgeltabrechnungen, über einen externen Anbieter in einem digitalen Mitarbeiterpostfach bereitgestellt werden un...