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LSG Bayern Urteil v. - L 8 SO 226/22

Zwischen den Beteiligten ist streitig, in welcher Höhe die Klägerin ab September 2020 ihr Einkommen im Rahmen der Hilfe zur Pflege nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) einzusetzen hat. Insbesondere streiten die Beteiligten über die Zulässigkeit des Widerspruchs der Klägerin.

Fundstelle(n):
XAAAJ-83879

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