Alternative Streitbeilegungsmethoden
Erbrechtliche Streitigkeiten sind häufig mit einer hohen Emotionalität belastet sowie durch komplizierte Sachverhalte geprägt. Ungenau formulierte Testamente und Erbverträge, unbeachtete Pflichtteilsansprüche oder Auseinandersetzungen innerhalb von Erbengemeinschaften sind keine Seltenheit. Folge sind oft jahrelange Gerichtsverfahren. Diese sind für die Erben nicht nur eine emotionale Belastung, sondern auch mit hohen Kosten verbunden.
Alternative Streitbeilegungsmethoden können Konflikte effizient, vertraulich und auf Augenhöhe lösen. Die zwei wichtigsten Verfahren auf dem Gebiet des Erbrechts, die Mediation sowie die Schiedsgerichtsbarkeit, beleuchtet Dr. Katharina Weiler ab und gibt dem Leser damit Handlungsempfehlungen für die Praxis an die Hand.
Ziel der Mediation ist es, Streitparteien durch moderierte Verhandlungen zu einer einvernehmlichen Lösung zu führen. Im Unterschied zu allen anderen Streitbeilegungsverfahren sind die Entscheidungsträger hier die Parteien selbst und kein außenstehender Dritter. Die Mediation beruht auf Freiwilligkeit und ermöglicht den Parteien als Entscheidungsträger eigenverantwortliche und kreative Streitlösungen.
Eine weitere Methode der alternativen Streitbeilegung ist die Schiedsgerichtsbarkeit. Diese hat sich in den letzten Jahren als wertvolles Instrument zur Beilegung erbrechtlicher Streitigkeiten etabliert. Die Schiedsgerichtsbarkeit überträgt die Entscheidung auf einen unabhängigen Dritten. Sie bietet bei richtiger Gestaltung der Schiedsgerichtsklausel eine vertrauliche, flexible und fachkundige Alternative zu staatlichen Gerichtsverfahren. Insbesondere in komplexen Nachlassfällen, bei Unternehmen im Nachlass mit der damit einhergehenden Dringlichkeit unternehmerischer Entscheidungen oder bei prominenten Familien ermöglicht die Schiedsgerichtsbarkeit Konflikte schnell, effizient und abseits der öffentlichen Aufmerksamkeit zu lösen.
Mediation und Schiedsgerichtsbarkeit sind Beispiele für sinnvolle alternative Streitlösungsansätze im Erbrecht. Beide Methoden bieten die Möglichkeit, Konflikte nicht nur effektiv zu lösen, sondern auch individuelle, nachhaltige und tragfähige Ergebnisse zu erzielen. Ein guter Berater wird seine Mandanten bei der Frage nach der Wahl des richtigen Verfahrens zumindest über diese Wege der Streitlösung sowie ihre jeweiligen Vor- und Nachteile aufklären und ihnen damit einen größeren Handlungsspielraum eröffnen, so Dr. Katharina Weiler.
Beste Grüße
Ricarda Diekamp
Fundstelle(n):
NWB-EV 2/2025 Seite 33
KAAAJ-83840