Besteuerung eines Kirchensteuer-Erstattungsüberhangs, wenn sich die Kirchensteuer im Zahlungsjahr nicht ausgewirkt hat
Leitsatz
1. Eine verfassungskonforme Auslegung des § 10 Abs. 4b Satz 3 EStG dergestalt, dass nur solche erstatteten Kirchensteuerbeträge
dem Gesamtbetrag der Einkünfte hinzugerechnet werden, die sich im Zahlungsjahr entlastend auf die steuerliche Bemessungsgrundlage
ausgewirkt haben (teleologische Reduktion), kommt nicht in Betracht.
2. In diesen Fällen kommt auch kein Erlass aus sachlichen Billigkeitsgründen nach §§ 163, 117 AO in Betracht.
Fundstelle(n): GAAAJ-83769
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.