1. Hat eine Farm, die in Paraguay für Rechnung deutscher Anleger geführt wird, seit ihrer Gründung keinen Totalgewinn erzielt, ist hierin ein Beweisanzeichen für das Fehlen der Gewinnerzielungsabsicht zu sehen.
Dieses Beweisanzeichen erhält zusätzliches Gewicht, wenn das Unternehmen mittlerweile eingestellt worden ist.
2. Dieses Beweisanzeichen kann nur dann als widerlegt angesehen werden, wenn glaubhaft gemacht wird, daß die Anleger anläßlich ihres Beitritts aufgrund eigener Sachkunde oder aufgrund von unabhängiger Seite eingeholter Informationen von der Möglichkeit zur Gewinnerzielung ausgehen konnten und ausgegangen sind.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BFH/NV 1998 S. 950 HAAAA-97434
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.