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BFH Urteil v. - III B 58/97

Gesetze: InvZulG § 6

Leitsatz

Es ist in der Rechtsprechung und im Schrifttum nicht hinreichend geklärt, ob und unter welchen Voraussetzungen die Unterzeichnung eines Antrags auf InvZ durch einen Bevollmächtigten für eine wirksame Antragstellung ausreicht. Es bestehen deshalb ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Investitionszulagen-Änderungsbescheides, durch den das Finanzamt im Hinblick auf die Unterzeichnung des Antrags durch einen Bevollmächtigten die Investitionszulage versagt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BFH/NV 1998 S. 83
SAAAA-97426

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