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Gewerbesteuer | Erweiterte Gewerbesteuerkürzung bei Betriebsverpachtung
Die erweiterte Gewerbesteuerkürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG wird bei einer gewerblichen Betriebsverpachtung gewährt, bei der die wesentlichen Betriebsgegenstände vermietet werden, sofern es sich hierbei ausschließlich um eigenen Grundbesitz handelt. Um eigenen Grundbesitz handelt es sich auch dann, wenn der vermietete Grundbesitz nicht zum Gesamthandsvermögen der Personengesellschaft, sondern zum Sonderbetriebsvermögen eines Gesellschafters gehört.
[i]Klägerin vermietete Flächen für Autohaus und verkaufte die BetriebsausstattungDie Klägerin war eine gewerblich geprägte GmbH & Co. KG, die ein Autohaus betrieb. Das Autohaus wurde in einem Gebäudekomplex mit einer Gesamtfläche von etwa 22.000 qm betrieben, der sich im Eigentum der Gesellschafter befand. Im Jahr 1987 beschloss die Klägerin, das Autohaus nicht mehr selbst zu betreiben. Vielmehr wollte nun die X-AG das Autohaus fortführen. Di...